Die übergreifenden Angaben sind auf unserer Datenschutz-Hauptseite zu finden.
Hiermit möchten wir Teilnehmer von uns initiierter Videokonferenzen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informieren.
Der Dienst Microsoft Teams wird von der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399 USA angeboten. Wir setzen diesen Dienst ein, um Videokonferenzen und Webinare durchzuführen.
Im Rahmen der Videokonferenz mit Microsoft Teams werden folgende Datenarten von uns verarbeitet:
An folgende Empfänger übersenden wir Ihre personenbezogenen Daten z.B. um gesetzlichen Verpflichtungen oder Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nachzukommen:
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten halten wir uns selbstverständlich an geltendes Recht. Eine Verarbeitung erfolgt daher nur auf einer Rechtsgrundlage. Folgende Rechtsgrundlagen kommen in Betracht:
1. Art. 6 Abs. 1 lit. a) auf Basis einer Einwilligung von Ihnen, wobei für einen Vertragsabschluss oder die Fortführung eines bestehenden Vertrages grundsätzlich keine erforderlich ist,
2. Art. 6 Abs. 1 lit. b) zur Durchführung vorvertraglicher und vertraglicher Maßnahmen
3. Art. 6 Abs. 1 lit. f) zur Wahrung eines berechtigten Interesses
4. Art. 88 DSGVO auf Basis von Kollektivvereinbarungen (Betriebsvereinbarungen)
Wenn wir Ihre Daten im Rahmen unseres berechtigten Interesses verarbeiten liegt dieses z. B. in:
Gegen eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen eines berechtigten Interesses steht Ihnen aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Wir verarbeiten Ihre Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe unsererseits nachweisen, die Ihre Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Wir verwenden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nicht, um Sie betreffende automatisierte Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO zu treffen.
Es werden ggf. Daten in die USA übertragen. Für den Drittlandtransfer von personenbezogenen Daten dienen Standardvertragsklauseln als Garantie. Eine aufgrund des Schrems-II-Urteils des EUGH durchgeführte Transfer-Impact-Analyse ergab kein erhöhtes Gefährdungspotenzial.
Nach der Erreichung des jeweiligen Zweckes werden Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.